Ausleihe in Köln und über 50 Städten in ganz Deutschland!
Mit deinem Account kannst du bis zu vier Fahrräder gleichzeitig ausleihen.
Einmalig bei KVB-Rad anmelden und alle von nextbike betriebenen Fahrradverleihsysteme weltweit nutzen.
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Unser Kundenservice registriert dich ganz unkompliziert am Telefon unter +49 (0) 30 69205046. Für die Registrierung per Hotline erheben wir eine Servicegebühr von 3€.
Die Zahlungsdaten werden durch Überweisung bzw. Abbuchung von 1€ verifiziert. Dieser 1€ wird als Startguthaben angelegt und kann in allen Tarifen verfahren werden.
Nach Abbuchung über Kreditkarte, oder per verifiziertem PayPal-Konto wird dein Kundenkonto sofort freigeschaltet. Bei Überweisung erfolgt die Freischaltung in der Regel innerhalb von zwei bis vier Tagen.
Gib die Radnummer ein.
Scanne den QR-Code.
Du erhältst einen 4-stelligen Schloss-Code.
Gib den Schloss-Code in den BikeComputer ein. Das Gabelschloss öffnet automatisch.
Gib deine Handynummer und deinen PIN in den BikeComputer ein.
Halte deine VRS-Chipkarte an den BikeComputer.
Das Gabelschloss öffnet und du erhältst den Schloss-Code für's Parken per SMS.
Auf einen Account kannst du bis zu vier Fahrräder gleichzeitig ausleihen
Exklusive Enthüllung
So geht's mit VRS-Chipkarte
So geht's ohne VRS-Chipkarte
Stelle das Rad an einer Hauptstraße oder Straßenkreuzung innerhalb des Bediengebiets ab.
Schließe das Gabelschloss und drücke "OK" auf dem BikeComputer.
Warte auf die Bestätigung der Rückgabe.
Fahrräder dürfen nur innerhalb Kölns zurückgegeben werden. Für Rückgaben beispielsweise in Bonn wird ein Service-Entgelt von 75 € fällig.
Die E-Bikes dürfen ausschließlich an den Stationen Charles-de-Gaulle, Stegerwaldsiedlung und Bahnhof Mülheim zurückgegeben werden.
Die Stadt Köln hat ihrerseits Regelungen zum Abstellen von Leihrädern getroffen. KVB-Rad übernimmt diese Regelungen und behält sich bei Zuwiderhandeln des Kunden eine Servicegebühr vor, die unserer Preisliste zu entnehmen ist.
Keine Abstellung in städtebaulich sensiblen Bereichen.
Die Räder haben so zu stehen, dass der fließende Verkehr (auch Fußgänger) nicht behindert werden.
Freihalten von Gehweghinterkanten, um Sehbeeinträchtigten die ungehinderte Mobilität zu ermöglichen.
Freihalten von Gehwegbreiten von mindestens 2,00 m.